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Die 5 Jahre Funktionsgarantie gewährt im Garantiezeitraum die einwandfreie Funktion von TOPFORM Beschlägen und umfasst nachweislich auf Material- und Herstellungsfehler zurückzuführende Beanstandungen im Rahmen gewöhnlicher und dem Anwendungsspektrum des jeweiligen Beschlags entsprechender Beanspruchung. Tauschbare Einzelteile des Beschlags sind hiervon ebenso ausgenommen wie Beanstandungen im Bereich der Oberflächenabnutzung. Die Garantieansprüche bestehen konkret während des Garantiezeitraums nach unserer Wahl, in wahlweise Reparatur des beanstandeten Produktes bzw. kostenloser Ersatzlieferung, bei gleichzeitiger Retourlieferung der reklamierten Ware und unter Nachweis des Kaufdatums bei zeitnahem Montagedatum. Der Ersatzanspruch ist auf die Höhe des nachweislichen Kaufpreises beschränkt und umfasst keine weiteren Kosten wie z.B. Porto, Spesen, Montageaufwand, etc.. Er beginnt mit dem Tag des Kaufes. Von der Gewährleistung im besonderen ausgenommen sind Beanstandungen aufgrund: |
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- Ungeeignetem und unsachgemäßem Einsatz des Produktes (einschließlich des Einsatzes des Produktes
an nicht korrekt funktionierenden Tür- oder Fensterelementen und/ oder Beschlagteilen wie Bändern, Türbeschlägen, etc.).
- Fehlerhafter Behandlung in Gebrauch und Montage (Montage- und Pflegehinweise sind zu beachten).
- Einwirkungen auf die Materialoberfläche oder Technik durch unsachgemäßem Gebrauch, z.B. Beschädigung durch harte oder scharfe Gegenstände.
- Chemischer Einwirkungen auf die Oberfläche und Technik wie z.B. Putzmittel, ungeeignete Schmierstoffe
etc., welche dem betreffenden Material/ der betreffenden technischen Bauteile nicht entsprechen.
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